Oldtimer

Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist. An diese Definition können verschiedene zulassungsrechtliche (H-Kennzeichen), steuerrechtliche (Pauschalbesteuerung) und versicherungsrechtliche (Oldtimerversicherung) Fragestellungen geknüpft sein. Abgrenzung vom sog. Youngtimer (mindestens 20, unter 30 Jahre alt).

Kanzlei für Versicherungsrecht.