Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die vor Einkommensverlusten bei Arbeitsunfähigkeit schützt. Sie gehört in der Systematik der Versicherungssparten zu den Personenversicherungen und ist als Summenversicherung ausgestaltet. Die Krankentagegeldversicherung wird i.d.R. als Zusatzversicherung zu einer bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe bezahlt. Die Musterbedingungen des GDV für die Krankentagegeldversicherung werden als MB/KT bezeichnet.
Bei längeren Erkrankungen entstehen oftmals Schwierigkeiten, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erhalten. Häufig wird von der Versicherung behauptet, die Erkrankung begründe keine vollständige Arbeitsunfähigkeit. In solchen Fällen ist besonders darauf zu achten, dass die versicherte Person die Beweislast für die vollständige Arbeitsunfähigkeit trägt. Dieser Beweis ist nicht einfach zu erbringen, da die von den Ärzten ausgestellten AU-Bescheinigungen hierfür nicht ausreichen. Vielmehr muss der behandelnde ggf. Arzt einen ausführlichen Verlaufs- und Befundbericht erstellen, der den Erfordernissen des jeweiligen Krankenversicherungsvertrags Rechnung trägt. Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht kann ich Ihnen in solchen Fällen zielgerichtet bei der Beweisführung helfen und vertrete dabei nicht nur in Stuttgart, sondern bundesweit ausschließlich Ihre Interessen als Versicherungsnehmer und versicherte Personen.
Zwar besteht bei der Krankentagegeldversicherung grundsätzlich keine Zahlungshöchstdauer für das Krankentagegeld. Häufig sind jedoch die Fälle, bei denen die Versicherung nach einiger Zeit behauptet, Sie seien berufsunfähig mit der Folge, dass der Versicherungsschutz aus der Krankentagegeldversicherung endet. Dabei wird oft übersehen, dass die Versicherung für diese Behauptung die Beweislast trägt – nicht selten ist die Behauptung schon aus medizinischer Sicht falsch, so dass es sich lohnt, das Vorgehen der Versicherung durch Ihren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfen zu lassen und ggf. dagegen vorzugehen.