Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Rente richtig beantragen
Wer auf Grund einer Erkrankung berufsunfähig ist, ist in meisten Fällen darauf angewiesen, die Leistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu beantragen.
Allerdings wird die Schwierigkeit, tatsächlich an die vereinbarte Berufsunfähigkeitsleistung (BU-Rente und/oder Beitragsfreistellung) zu kommen, häufig unterschätzt. Mit einer einfachen Meldung beim Versicherer ist es nicht getan. Die Versicherung schickt dann in der Regel einen umfangreichen Fragebogen, auf dem detaillierte Angaben zu machen sind. Viele nur scheinbar harmlose Fragen können bei unsachgemäßer Beantwortung Ihren Versicherungsschutz allerdings gefährden. Daher ist es wichtig, schon vor Absendung des Antrags die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen.
Problematisch ist insbesondere, die richtige Darstellung des Berufs und die korrekte Darstellung der Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führt, im Fragebogen vorzunehmen. Dies liegt an der Definition der Berufsunfähigkeit, welche für den Eintritt des Versicherungsfalls entscheidende Bedeutung hat und je nach Versicherungsvertrag verschieden gestaltet sein kann. Stark unterschiedlich ist beispielsweise geregelt, wie die ärztliche Gesundheitsprognose beschaffen sein muss, dass von einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen gesprochen werden kann.
Nach § 2 Abs. 1 der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (BUV) liegt Berufsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (...) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Es genügt also nicht, dem Versicherer mitzuteilen, dass man krank ist und nicht mehr arbeiten kann. Vielmehr muss detailliert dargelegt werden, wie das aktuelle Berufsbild aussieht, welche Symptome die Krankheit hat und wie diese sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf ganz konkret auswirken.
Bei falscher Darstellung kann dabei für die Versicherung die Tür zur Ablehnung der Leistung oder zu einer Verweisung des Versicherten in eine andere Tätigkeit aufgestoßen werden. Neben der Beachtung weiterer Obliegenheiten im Versicherungsfall - und der Vermeidung von Obliegenheitsverletzungen - kommt es darauf an, dem Versicherer bereits bei der Meldung des Versicherungsfalls zu demonstrieren, dass der Versicherungsnehmer mit den relevanten Feinheiten des Versicherungsrechts vertraut ist und den Sachverhalt so aufbereiten kann, dass auch eine Prozessführung im Notfall von vornherein als Möglichkeit aufgezeigt wird. Dies gelingt nicht durch Drohung mit einem Prozess, sondern durch präzise Darstellung der relevanten Tatsachen und deren versicherungsrechtlicher Aufbereitung.
Zu beachten ist, dass dies ein hohes Maß an der Fähigkeit, strukturiert und konzentriert zu denken und zu arbeiten voraussetzt. Versicherte, die wegen einer psychischen Erkrankung, z.B. einer Depression, welche mit Antriebs- und Konzentrationsschwierigkeiten verbunden ist, berufsunfähig sind, sollten besser darauf verzichten, die Darstellung des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer selbst ohne anwaltliche Hilfe zu unternehmen. Es besteht die Gefahr der Argumentation des Versicherers, dass derjenige, dem dies gelingt, auch in der Lage ist, in bestimmtem Umfang weiterhin zu arbeiten.
Wie bei jedem Versicherungsfall gilt also ganz besonders bei beginnender Berufsunfähigkeit: Informieren Sie als erstes den auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht, um nicht von vornherein Ihre Chancen auf die Versicherungsleistung zu vergeben. Ein einmal falsch, unglücklich oder unvollständig dargestellter Sachverhalt lässt sich hinterher auch durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt nur schwer erfolgreich korrigieren.
Oft sind Ärzte bereit, die notwendigen Berichte für den Nachweis der BU für den Versicherungsnehmer zu verfassen. Der Arzt kennt jedoch in aller Regel den zugrunde liegenden Versicherungsvertrag nicht, so dass er nicht wissen kann, worauf es im speziellen Fall bei der Formulierung ankommt. Um die Berufsunfähigkeit mit den richtigen Formulierungen und Inhalten so zu begründen, dass diese in der Leistungsprüfung des Versicherers anerkannt wird, ist die Kenntnis des Versicherungsvertrags und der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich.
Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem behandelden Ärzten und Kliniken, um Fehler bei der Erstellung von Arztberichten oder Gutachten zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Stuttgart berate und vertrete ich Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auch bundesweit.
Sollte Ihre Versicherung die Leistung bereits abgelehnt haben oder die Leistungsprüfung verzögern, lesen Sie weiter im Artikel "Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - was tun?"
Dieser Artikel ist hier auch in einfacher Sprache erhältlich.