Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - was tun?
Ihre private BU-Versicherung hat die BU-Rente abgelehnt? In diesem Moment haben Sie den Eindruck, die Versicherung sitzt buchstäblich "am längeren Hebel". Versicherer sind darauf spezialisiert, in Zweifelsfällen alle Möglichkeiten der Leistungsverweigerung auszunutzen. Um zu Ihrem Recht zu kommen, benötigen Sie einen Partner, der fachlich auf Augenhöhe mit der Gegenseite agiert. Dank meiner Spezialisierung auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung kenne ich die Mittel und Tricks der Versicherungsjuristen und helfe Ihnen bundesweit, dagegen erfolgversprechend vorzugehen.
Wenn Sie bei Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung (BUZ) einen Leistungsantrag gestellt haben und die Versicherungsleistung abgelehnt wird, ist diese Ablehnung oft falsch und braucht nicht ungeprüft hingenommen zu werden.
Meistens erfolgt die Ablehnung der BU-Rente und Beitragsbefreiung mit der Begründung, dass der Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbracht sei. Dieser Nachweis ist oft schwierig zu erbringen, so dass bereits vor der Einreichung des Antrag-Fragebogens bei der Versicherung die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten werden muss (siehe Berufsunfähig – Versicherungsfall richtig melden).
Beim Nachweis der Berufsunfähigkeit kommt es unter anderem auf die medizinische Dokumentation an - gerne übernehme ich in diesem Fall die Kommunikation mit Ihren Ärzten, um ihnen die jeweiligen Anforderungen an die ärztlichen Stellungnahmen und Befundberichte zu erläutern. Dies ist meist erforderlich, denn der behandelnde Arzt kann den genauen Inhalt des vereinbarten Versicherungsvertrags nicht kennen und weiß daher nicht, wie er das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit begründen muss.
Allerdings dürfen die Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht zu hoch angesetzt werden – immer wieder werden die ärztlichen Gesundheitsprognosen von den Versicherungsunternehmen zu Unrecht nicht anerkannt. Es kommt dabei auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an, welche Beweise im Streitfall für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit zu erbringen sind. Dies prüfe ich vor Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt für Sie.
Häufig werden Versicherte in der Antragsprüfung zu einem Gutachter geschickt. Dazu ist die Versicherung in der Regel berechtigt. Die Gutachter-Ergebnisse müssen deswegen aber nicht immer hingenommen werden. Solche Gutachten werden oft von Gutachtern erstellt, die regelmäßig von Versicherern beauftragt werden und damit stark interessengeleitet im Sinne der Versicherungen arbeiten. Insbesondere im Bereich der psychischen und auch der orthopädischen Erkrankungen (Stichwort: Wirbelsäule) wird von Versicherungsgutachtern gern versucht, die Beschwerdeschilderung des Patienten als unglaubwürdig darzustellen. Nach einigen wenig aussagekräftigen psychologischen Tests wird dem Patienten dann die volle Leistungsfähigkeit bescheinigt, ohne dass dessen tatsächliche berufliche Situation dabei ausreichend gewürdigt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Patient und Versicherungsnehmer sich diese Vorgehensweise jedoch nicht gefallen zu lassen.
Immer wieder verweist der Berufsunfähigkeitsversicherer unberechtigt auf einen anderen Beruf, den der Versicherte noch ausüben kann oder tatsächlich ausübt – hier ist zunächst eine genaue Prüfung der Sachlage und der Versicherungsbedingungen erforderlich. Oft sind solche Verweise unzulässig, so dass dagegen vorgegangen werden kann.
Bei Selbstständigen werden immer wieder Umorganisationsmöglichkeiten vom Versicherer behauptet, die in Wirklichkeit gerade von kleineren Betrieben nicht erbracht werden können und daher auch nicht erbracht werden müssen. Gleichwohl ist es nicht einfach, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, aus denen sich ergibt, dass eine solche Umorganisation für den Versicherungsnehmer nicht zumutbar ist.
Manchmal erklärt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Anfechtung des BU-Vertrags oder den Rücktritt wegen angeblicher vorvertraglicher Obliegenheitsverletzungen, obwohl solche Obliegenheitsverletzungen tatsächlich nicht vorliegen. In Zweifelsfällen muss der Versicherer den vollen Beweis für diese Behauptungen erbringen, was er oft gerichtlich nicht kann, so dass hier häufig auch in zunächst aussichtslos erscheinenden Fällen Erfolgschancen bestehen können.
In allen genannten Fällen wie auch im Fall der Verzögerung der Antragsprüfung durch den Versicherer ist es dringend erforderlich, „Waffengleichheit“ des Versicherten gegen die Überlegenheit der Versicherungen und ihrer Rechtsanwälte und Gutachter herzustellen. Dies erfordert weitgehende Kenntnisse und Erfahrungen im Versicherungsrecht, insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oft sind Versicherungsvermittler, also Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, im BU-Fall zwar sehr hilfsbereit, doch mit den Feinheiten des Versicherungsrechts letztlich überfordert. Nur der von Ihnen selbst beauftragte Rechtsanwalt als Fachanwalt für Versicherungsrecht arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag und vertritt kompetent Ihre Interessen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich Sie gerne nicht nur im Raum Stuttgart, sondern bundesweit in allen Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung.